Hessen: Abrechnung des Landesbasisfallwertes für Aufnahmen ab dem 01.01.2021

zum Vorliegen des genehmigten Landesbasisfallwertes 2021 ist der ohne Ausgleiche nach Angleichung nach § 10 Abs. 8 in Höhe von 3.654,15 Euro anzuwenden.

Quelle: HKG

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