Hartmannbund kritisiert GeDIG und geplante Patientensteuerung

Der Hartmannbund warnt vor einer zunehmenden Verlagerung von Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen im Gesundheitswesen. Der Verband fordert im parlamentarischen Verfahren Änderungen am GeDIG.

Anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hat der Hartmannbund seine Kritik an den geplanten Regelungen zur Patientensteuerung bekräftigt. Der Verband sieht insbesondere die ärztliche Entscheidungsautonomie und die Hoheit über Gesundheitsdaten gefährdet. Zwar begrüßt der Hartmannbund grundsätzlich die geplante Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen, fordert jedoch Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Hartmannbund warnt vor Eingriffen in die ärztliche Entscheidungsautonomie

Bereits im Rahmen der Verbändeanhörung hatte der Hartmannbund die vorgesehenen Mechanismen zur Patientensteuerung scharf kritisiert. Die Kombination aus umfassender Datennutzung, komplexen digitalen Strukturen und einer zunehmenden Systemsteuerung drohe zu einer Einschränkung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit zu führen.

„Die Kombination aus umfassender Datennutzung, komplexen digitalen Strukturen und einer zunehmenden Systemsteuerung droht die ärztliche Entscheidungsautonomie auszuhöhlen“, erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes. Der Kabinettsbeschluss ändere an den grundlegenden Bedenken des Verbandes nichts. Nun müsse das parlamentarische Verfahren genutzt werden, um den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen.

Der Verband fordert insbesondere, dass Patientinnen und Patienten sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Hoheit über individuelle Gesundheitsdaten behalten. Die Digitalisierung könne zwar dazu beitragen, bestehende Defizite in der Gesundheitsversorgung und der digitalen Infrastruktur zu beheben. Die geplanten Regelungen dürften jedoch nicht dazu führen, dass Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen schrittweise auf Dritte verlagert werden.

Kritik an Datennutzung durch Krankenkassen

Besonders kritisch bewertet der Hartmannbund die geplante Möglichkeit für Krankenkassen, Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte auszuwerten und daraus eigenständig Maßnahmen zur Patientensteuerung abzuleiten.

Nach Auffassung des Verbandes sei es nicht vertretbar, wenn Krankenkassen Diagnosen, Medikation oder andere digitale Behandlungsdaten analysieren und auf dieser Grundlage ohne vorherige Rücksprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten direkt auf Versicherte zugehen könnten.

Die Bewertung individueller Gesundheitsrisiken sei eine originär ärztliche Aufgabe und müsse im konkreten Behandlungskontext erfolgen. Dabei seien insbesondere das Arztgeheimnis und die notwendige Vertrauensbeziehung zwischen Patienten und behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu berücksichtigen.

Der Hartmannbund sieht deshalb die Gefahr eines grundlegenden Wandels in der Patientenversorgung. Die ärztliche Entscheidungshoheit müsse aus Sicht des Verbandes weiterhin einen zentralen Stellenwert behalten.

Verband fordert transparente digitale Strukturen

Neben der Datennutzung kritisiert der Hartmannbund auch die Komplexität der geplanten digitalen Strukturen. Die Systemarchitektur müsse für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Digitale Prozesse dürften nach Ansicht des Verbandes nicht zu mehr Intransparenz führen. Gleichzeitig müsse die Praxistauglichkeit Vorrang vor einer möglichst schnellen Einführung neuer Strukturen haben. Insbesondere für Arztpraxen und Kliniken müsse ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Erprobung neuer digitaler Verfahren zur Verfügung stehen.

Der Hartmannbund fordert deshalb ausreichende Übergangsfristen sowie eine praxisnahe Erprobung. Die ärztliche Selbstverwaltung müsse dabei frühzeitig und umfassend eingebunden werden.

Hartmannbund sieht Chancen für digitale Patientensteuerung

Trotz seiner grundsätzlichen Kritik lehnt der Verband eine digitale Patientensteuerung nicht grundsätzlich ab. Vielmehr sieht er die Möglichkeit, digitale Instrumente sinnvoll für eine bessere Versorgung einzusetzen. Voraussetzung sei jedoch, dass die ärztliche Expertise und die gemeinsame Entscheidungsfindung von Ärztinnen, Ärzten und Patienten erhalten bleiben.

„Noch haben wir die Chance, eine intelligente digitale Patientensteuerung einzuführen, bei der Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit ihren Patientinnen und Patienten auch weiterhin an den Therapie-Schalthebeln sitzen“, betont Reinhardt.

Der Hartmannbund will sich nach eigenen Angaben im weiteren parlamentarischen Verfahren für entsprechende Änderungen einsetzen. Entscheidend werde dabei sein, wie die geplanten Regelungen zur Datennutzung und Patientensteuerung konkret ausgestaltet werden und welche Rolle Krankenkassen, ärztliche Selbstverwaltung sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte künftig im digitalen Versorgungssystem einnehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert