GVWG: Verpflichtende Qualitätsverträge sind der falsche Weg

sieht Nachbesserungsbedarf
Gesetzentwurf zur der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden. […]

Download: Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum GVWG-Entwurf für die Anhörung im Bundestag (PDF, 1.02MB)

Quelle: AOK Bundesverband

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