GKV-BStabG belastet Klinikbudgets ab 2027 in mehreren Bereichen

Curacon-Simulator berechnet Effekte auf Landesbasisfallwert, Pflegebudget, MD-Prüfungen und neue Vergütungsregeln bis 2030

Das im Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird nach Einschätzung von Curacon ab 2027 erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftsplanung der Krankenhäuser haben. Da die Belastung je nach Leistungs-, Finanz- und Abrechnungsstruktur unterschiedlich ausfällt, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen GKV-BStabG-Simulator entwickelt, der die finanziellen Effekte für einzelne Krankenhäuser bis 2030 berechnen soll.

Mit dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) werden verschiedene Finanzierungs- und Abrechnungsregelungen für Krankenhäuser verändert. Curacon empfiehlt deshalb, die erwarteten Auswirkungen bereits in die Wirtschaftspläne für 2027 und die Folgejahre aufzunehmen.

Frühere Auswirkungsanalysen gingen laut Curacon für 2027 von Belastungen in einer Größenordnung von rund 200 Euro je Case-Mix-Punkt aus, die bis 2030 deutlich ansteigen könnten. Diese pauschale Größenordnung sei für die konkrete Wirtschaftsplanung eines Krankenhauses jedoch nur eingeschränkt geeignet, da sich die einzelnen gesetzlichen Regelungen je nach Leistungs- und Finanzstruktur unterschiedlich auswirkten.

Von Landesbasisfallwert bis MD-Prüfungen

Der von Curacon entwickelte Simulator soll deshalb ausschließlich die vom GKV-BStabG betroffenen Bereiche auf Grundlage krankenhausindividueller Daten analysieren.

Berücksichtigt werden nach Angaben des Unternehmens unter anderem die Deckelung der Entwicklung des Landesbasisfallwerts, Veränderungen beim Pflegebudget, Zuschüsse im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, Regelungen zu verpflichtenden Zweitmeinungsverfahren, die Einführung von Kurzzeitfallpauschalen und Fallzusammenführungen sowie Veränderungen bei den Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst.

Damit sollen Krankenhäuser nicht nur einen Gesamtbetrag der erwarteten Belastung erhalten, sondern erkennen können, aus welchen gesetzlichen Veränderungen sich die jeweiligen finanziellen Auswirkungen ergeben.

Hausindividuelle Effekte sollen in Wirtschaftsplanung 2027 einfließen

Die Berechnung basiert auf einer standardisierten Erfassung der jeweiligen Krankenhausdaten. Eine vollständige Wirtschaftsplanung ist dafür nach Angaben von Curacon nicht erforderlich. Die Simulation kann als eigenständige Auswirkungsanalyse durchgeführt werden.

Die Ergebnisse sollen innerhalb weniger Tage aufbereitet, dokumentiert und anschließend mit dem Krankenhaus besprochen werden. Neben der Wirtschaftsplanung sieht Curacon darin eine Grundlage für mögliche Gegenmaßnahmen sowie für die Darstellung der finanziellen Auswirkungen gegenüber Aufsichtsgremien und Finanzierungspartnern.