GKV-BstaB: Kliniken in Bayern stehen vor Abbau von Versorgungsstrukturen

BKG sieht Krankenhausreform in Bayern gefährdet und fordert Ablehnung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundesrat

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) kritisiert das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf und warnt vor erheblichen Folgen für die stationäre Versorgung im Freistaat. Wie die BKG am 7. Juli 2026 mitteilte, könnten die vorgesehenen Einsparungen die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser ab 2027 weiter verschärfen und die Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern gefährden.

Nach Auffassung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft reichen die zuletzt vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf nicht aus, um die finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser abzumildern. Vielmehr seien einzelne Regelungen in den vergangenen Tagen sogar noch verschärft worden. Die Kliniken könnten die vorgesehenen Erlöseinbußen nach Einschätzung des Verbandes nicht aus eigener Kraft kompensieren.

Die BKG kritisiert insbesondere, dass der Bund seiner Verantwortung bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend nachkomme. Stattdessen würden die notwendigen Einsparungen überwiegend auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Patientinnen und Patienten verlagert.

Die Erste Vorsitzende der BKG, Tamara Bischof, bezeichnet die Beitragssatzstabilität zwar als grundsätzlich richtiges Ziel, sieht den Bund jedoch stärker in der Pflicht. „Die Beitragssatzstabilität in der GKV ist ein richtiges Ziel, welches nur mit einem eigenen Beitrag des Bundes zu erfüllen ist. Der Bund darf sich nicht vor seiner Verantwortung verstecken und die Lasten auf Patientinnen und Patienten sowie auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen abwälzen“, erklärte sie.

Nach Angaben der BKG fehlen den Krankenhäusern gleichzeitig ausreichende Möglichkeiten, die geplanten Erlöseinbußen wirtschaftlich auszugleichen. Geschäftsführer Roland Engehausen verweist darauf, dass weiterhin umfangreiche Personal- und Strukturvorgaben bestehen blieben und zusätzlich die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen deutlich reduziert werden solle. Dies erhöhe den Druck auf die Pflegekräfte und erschwere innovative Organisationsformen in den Kliniken.

Besonders kritisch bewertet die BKG zudem die vorgesehenen Änderungen bei den Abrechnungsprüfungen. Zwar sei auf eine ursprünglich geplante Benachteiligung der Krankenhäuser bei Erlöskürzungen verzichtet worden. Gleichzeitig drohe jedoch ein erheblicher Anstieg der Verwaltungs- und Dokumentationspflichten. Nach Einschätzung des Verbandes könnten künftig bereits geringfügige Dokumentationsmängel oder Überschreitungen statistischer Verweildauern dazu führen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme nachträglich infrage stellen.

Für Bayern rechnet die BKG bei Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr mit Finanzierungslücken von rund 1,4 Milliarden Euro. Dies könne nach Einschätzung des Verbandes auch die Umsetzung der Krankenhausreform beeinträchtigen. Bereits im Herbst sollen den Krankenhäusern die neuen Leistungsgruppen zugewiesen werden. Unter den vorgesehenen finanziellen Rahmenbedingungen sei jedoch unklar, ob alle Einrichtungen ihre künftigen Versorgungsaufträge erfüllen könnten.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bayerische Krankenhausgesellschaft den Freistaat auf, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Sollte das Beitragssatzstabilisierungsgesetz dennoch in der vorliegenden Form verabschiedet werden, müssten nach Auffassung der BKG kurzfristig Gespräche über Maßnahmen zur Stabilisierung der stationären Versorgung in Bayern aufgenommen werden.

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