Gießkanne oder Versorgungsverbesserung?

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes die Zweckbindung der Bundesmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro.

„Wieder einmal wurde die Chance vertan, den dringend notwendigen Strukturreformprozess zur Auflösung der patientenfeindlichen Sektorengrenze zwischen ären und ambulanten ärztlichen Leistungen voranzutreiben. Wir verkennen nicht die Notwendigkeit, stationäre Leistungen finanziell zu unterstützen, wie dies in der ‚Corona-Krise‘ für alle, also auch ambulante vertragsärztliche Leistungen, notwendig ist. Da ist der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses geradezu lächerlich“, so in einer Nebenbemerkung der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Lars F. Lindemann.

„Dieser Beschluss gehört in die gleiche Klasse unsinniger Vorgaben, wie dies das Gesetz zur kleiner unwirtschaftlicher (Krankenhauszukunftsgesetz) fortführen wird. Alle Zahlen und Fakten zeigen doch, dass in Krankenhäusern mit weniger als 200 fast 50% der Patienten behandelt werden können. […]

: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V.

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