Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz sieht im Bundestagsbeschluss zum MDK-Reformgesetz eine Schwächung der Krankenhäuser

„Die vorgesehenen Strafzahlungen schaffen eine Atmosphäre des Misstrauens zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Sie stehen dem Ziel der Landesregierung, insbesondere die kleinen im ländlichen Raum zu stärken, absolut entgegen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Der Beschluss, dessen Inhalt mit kurzfristig eingebrachten Anträgen geändert wurde, führe die bisherigen Aktivitäten auf Bundesebene zur besseren Finanzierung der , die beispielsweise im Pflegepersonalstärkungsgesetz geregelt sind, ad absurdum. „Es kann nicht sein, dass zukünftig Krankenhäuser bei kleinsten Fehlern in der Strafzahlungen leisten müssen. […]

Pressemitteilung: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

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