Gemeinsames Konzept zur sektorengleichen Vergütung soll Gesundheitswesen bedarfsgerechter und effizienter machen

Ein Konsortium bestehend aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK Dachverband hat gemeinsam ein Konzept zur Stärkung der sektorengleichen Versorgung in Deutschland erarbeitet. Ziel ist es, sektorengleiche Leistungen, also solche, die sowohl ambulant als auch är erbringbar sind, unabhängig vom Ort der Behandlung gleich zu vergüten.

Deutschland gilt als eines der OECD-Länder mit einer vergleichsweise geringen Ambulantisierung. „Der Handlungsdruck, die Sektorengrenzen zu überwinden, hat aber auch hierzulande nicht nur vor dem Hintergrund von Personalengpässen immer mehr zugenommen. Mit dem vorgestellten Konzept kann das deutsche Gesundheitssystem bedarfsgerechter und effizienter ausgerichtet werden“, erklärt Prof. Dr. Jonas Schreyögg, wissenschaftlicher Direktor des HCHE. […]

Das Konzept geht vom bisherigen -Katalog aus, der aber perspektivisch durch eine einheitliche Leistungsdefinition und -dokumentation für den sektorengleichen Bereich ersetzt wird. Als übergangsweise Basis der werden die DRGs herangezogen, für die OPS-Codes des AOP-Kataloges in relevanter Anzahl gruppierungsrelevant sind und die keine Patientinnen und mit äußerst schweren Komplikationen oder Komorbiditäten betreffen. Diese Fälle, bei denen es sich in der Regel um Kurzlieger handelt, werden zukünftig über sektorengleiche Pauschalen vergütet; schwere Fälle verbleiben im DRG-System und werden weiterhin stationär erbracht […]

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