Gefährdung des Gesundheitssystems ohne funktionierenden Rettungsschirm
Der vorgelegte Referentenentwurf zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) bis zum 11. April 2021 ist aufgrund der gesunkenen Inzidenzzahlen unzureichend und bedeutet für die Krankenhäuser keine finanzielle Absicherung.
Mit der genannten Verordnung sollte angesichts der weiter anhaltenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der damit einhergehenden hohen Anzahl stationär behand-lungsbedürftigen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit für die Krankenhäuser geschaf-fen werden, Ausgleichszahlungen für Corona bedingte Einnahmeausfälle zu erhalten. Es wird jedoch lediglich eine Verlängerung der bisher geltenden Regelungen beabsichtigt. Dazu Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Kranken-hausgesellschaft: „Diese Regelungen reichen nicht aus, um unsere Krankenhäuser in den nächsten Monaten wirtschaftlich ausreichend zu unterstützen. […]
Pressemitteilung: Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.