Freihalteprämie zum Dritten – Jetzt wird´s kompliziert

Die erste Version der Finanzierung freigehaltener Bettenkapazitäten, jeden im Vergleich zum Vorjahr weniger geleisteten Belegungstag mit 560 EUR auszugleichen, erwies sich als einerseits sehr teuer und andererseits wenig sachgerecht. Die dritte Version knüpft nun ab dem 18. November an die von Juli 30. September geltenden differenzierten Pauschalen der zweiten Auflage an, verkompliziert das Regelwerk jedoch enorm.

Regelmäßige Voraussetzung für die „Bestimmung“ von Krankenhäusern ist eine besondere Corona-Belastungssituation bezogen auf den oder die kreisfreie Stadt […]

Quelle: Curacon

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