Formale Voraussetzungen für Intensivbetten

Die Einordnung als Intensivbett setzt nach Angaben der Bundesregierung bestimmte formale Kriterien voraus. Damit eine intensivmedizinische Behandlungskapazität im DIVI- als Intensivbett erfasst werde, müsse sie einer bestimmten zugeordnet werden können, heißt es in der Antwort (19/32568) der Bundesregierung auf eine (19/32391) der -Fraktion.

Jede dieser Versorgungsstufen erfordere eine Beatmungsmöglichkeit. Eine Differenzierung zwischen Intensivbetten und Intensivbeatmungsbetten existiere somit nicht. […]

Quelle: Bundestag

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