Finanzierung von Heilmittelerbringern im Krankenhaus: Anpassungen im Zuge der Krankenhausreform
Kostenerstattung und mögliche Personalbemessung für therapeutische Berufe in Planung
Die Bundesregierung plant, die Finanzierung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und anderen therapeutischen Berufsgruppen bei der anstehenden Krankenhausreform zu berücksichtigen. Die Reform soll das Vergütungssystem der Krankenhäuser auf eine Mischung aus Fallpauschalen (DRG), spezifischen Pflegepersonalkosten und einem Vorhaltevergütungsanteil umstellen. Im Rahmen der neuen Kalkulationsstruktur sollen auch die Kosten für therapeutische Leistungen, Ernährungstherapie und soziale Arbeit einbezogen werden und so die Gesamtkosten der Kliniken decken.