FAQ zu COVID-19 bedingten Ausgleichszahlungen für Gesundheitseinrichtungen in Bayern

Wer ist antragsberechtigt?
Plankrankenhäuser, Universitätsklinika, mit Versorgungsvertrag, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit Versorgungsvertrag

Können auch mit Zulassung nach § 30 GewO Anträge stellen?
Für diese Einrichtungen sieht das - Krankenhausentlastungsgesetz keine Ausgleichszahlungen vor […]

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (PDF, 103KB)

Das könnte Dich auch interessieren …