Factoring im Gesundheitswesen
Antwort der bundesregierung auf die kleine anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 19/24587
Von der BaFin werden 69 Unternehmen beaufsichtigt, die als Finanzdienstleistung das factoring im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 9 des Kreditwesengesetzes erbringen (Factoringinstitute), Forderungen schwerpunktmäßig im Gesundheitswesen ankaufen und diese gegenüber den Anschlusskunden zumindest teilweise bevorschussen.
Der Bundesregierung sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Informationen über Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungs- und Factoringanbietern aus dem Gesundheitswesen ausschließlich im Fall der AvP deutschland GmbH (AvP) zugegangen. Weitere Informationen über Unregelmäßigkeiten bei anderen Abrechnungs- und Factoringanbietern aus dem Gesundheitswesen wurden der Bundesregierung in dem betreffenden Zeitraum nicht bekannt. […]
Quelle: Bundestag