Factoring im Gesundheitswesen

Antwort der auf die der Fraktion der FDP – Drucksache 19/24587

Von der BaFin werden 69 Unternehmen beaufsichtigt, die als Finanzdienstleistung das im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 9 des Kreditwesengesetzes erbringen (Factoringinstitute), Forderungen schwerpunktmäßig im Gesundheitswesen ankaufen und diese gegenüber den Anschlusskunden zumindest teilweise bevorschussen.

Der Bundesregierung sind in den Jahren , 2019 und Informationen über Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungs- und Factoringanbietern aus dem Gesundheitswesen ausschließlich im Fall der AvP GmbH (AvP) zugegangen. Weitere Informationen über Unregelmäßigkeiten bei anderen Abrechnungs- und Factoringanbietern aus dem Gesundheitswesen wurden der Bundesregierung in dem betreffenden Zeitraum nicht bekannt. […]

Quelle: Bundestag

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