Erster Gesetzentwurf für stationäre Tagesbehandlungen liegt vor
Die abrechnung der Tagesbehandlungen soll auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes abgerechnet werden mit abrechenbaren Entgelten, die für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu kalkulieren sind. Wer tagesstationär behandelt wird, aber über Nacht nach Hause geht, für den werden pro Nacht nicht anfallende Übernachtungskosten von den für den Aufenthalt berechneten Entgelten abgezogen.
Für die nicht anfallenden Übernachtungskosten soll das Relativgewicht (Bewertungsrelation) der DRG pauschal um 0,04 pro entfallender Nacht gemindert werden. Der Abzug darf einen Anteil von 30 Prozent der kosten für den gesamten Aufenthalt aber nicht überschreiten. […]