Erste Bilanz zu Eilanträgen gegen die Krankenhausplanung in NRW

Solidaris zieht eine erste juristische Zwischenbilanz zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen, die am 1. April 2025 in Kraft trat

Nachdem die Bezirksregierungen in NRW den Krankenhäusern kurz vor Weihnachten 2024 verbindlich mitgeteilt haben, welche medizinischen Leistungen sie seit dem 1. April 2025 – vorbehaltlich teilweise bestehender Übergangsregelungen – aufgrund der neuen Krankenhausplanung nicht (mehr) erbringen dürfen, wehren sich seither nicht wenige Krankenhäuser juristisch. Gegen ihre Feststellungsbescheide haben Krankenhausträger 93 Klagen und 44 Eilanträge gegen das Land NRW bei den Verwaltungsgerichten in NRW eingereicht. Nachfolgend eine erste Bilanz zu den in der Zwischenzeit ergangenen und veröffentlichten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte im Zuge der Eilverfahren…

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