Ersatzkassen fordern Nachbesserungen an Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung – hcb/RWI-Gutachten vorgestellt

Zentrale Vorhaben des geplanten -Reformgesetzes tragen nicht dazu bei, die Qualität der Krankenhausrechnungen wie geplant zu erhöhen.

Zudem drohen der GKV von 1,2 Milliarden Euro. Der vdek stellte in Berlin nun Vorschläge für Nachbesserungen an der Reform vor. hcb/ präsentierten ein Gutachten, das den Reformbedarf bei der Abrechnungsprüfung verdeutlicht.

Die Ersatzkassen stellten drei Forderungen zur Nachbesserung an der MDK-Reform auf:

  • Keine gesetzliche Höchstgrenze für Rechnungsprüfungen: Es ist aus Sicht der Ersatzkassen nicht hinnehmbar, dass die Politik den Krankenkassen vorschreiben will, wie viele Rechnungen sie maximal prüfen dürfen. […]
  • Sanktionszahlungen – Ausnahmeregelungen und Deckelung streichen: Das MDK-Reformgesetz sieht erstmals finanzielle Sanktionen für Falschabrechnungen vor, was begrüßenswert ist. Nicht nachzuvollziehen ist, warum lediglich Kliniken mit schlechter und besonders schlechter Qualität sanktioniert werden sollen (Aufschlag von 25 Prozent bzw. 50 Prozent der Differenz zwischen gestelltem und korrektem Rechnungsbetrag.) Auch Kliniken mit relativ guter Rechnungsqualität müssen für fehlerhafte Rechnungen sanktioniert werden […]
  • Kein für Kassen: Bislang können Krankenkassen etwaige Rückforderungen mit offenen Rechnungen der Kliniken aufrechnen. Diese Möglichkeit soll ab 2020 entfallen. Damit droht eine erhebliche Zunahme an Klagefällen vor den Sozialgerichten […]

Download: Gutachten hcb/RWI: Reformvorschläge für die Krankenhausabrechnung und MDK- Abrechnungsprüfung (PDF, 661KB)

: vdek

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