Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für das Anwendungsjahr 2023 und des berechneten Prozentsatzes gemäß § 4a Absatz 2 KHEntgG

Gemäß § 4a Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes () hat das je ein für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für die Anwendungsjahre 2023 und zu ermitteln und gemäß § 4a Absatz 2 des KHEntgG jeweils dazugehörig einen Prozentsatz zu berechnen. Zum 15.05.2023 ist die im Dezember 2022 bereitgestellte Veröffentlichung der Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für das Anwendungsjahr 2023 zu aktualisieren. Hiermit veröffentlicht das InEK die ermittelten Erlösvolumen und den berechneten Prozentsatz für das Anwendungsjahr 2023 (Dezember 2022) und die aktualisierten Erlösvolumen (Mai 2023) für das Anwendungsjahr 2023 auf seiner Internetseite […]

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