Erlösoptimierung der Krankenhäuser treibt kuriose Blüten

„Keine Kontrollen oder Konsequenzen zu befürchten“

Die COVID-19-Pandemie konfrontiert unsere und insbesondere das -System mit nie gekannten Herausforderungen. Diesen können wir uns nur mit ver­ein­ten Kräften und einem hohen Maß an Solidarität stellen. Das COVID-19-­entlastungsgesetz ist unter dieser Maßgabe entstanden und trägt diesem Gedanken Rechnung.

Nicht genug, dass das Gesetz unter dem Einfluss der Krankenhauslobby ohnehin weit über das Ziel hinausschießt: Neben einer massiven Einschränkung der -Prüf­quote sind zusätzlich die Strafzahlungen für falsch abrechnende Krankenhäuser vor­läu­fig aus­gesetzt worden. Gleichzeitig müssen weiterhin , die bei der Prü­fung auf­fälliger Rechnungen keine Falschabrechnung feststellen können, eine Auf­wands­pau­schale von 300 € zahlen. Darüber wurde auch im ZDF-Panorama schon stirn­runzelnd berichtet. Schließlich geht es ja gemäß Hochrechnungen um immerhin 3 Mil­li­ar­den Euro, die den Krankenkassen für die Versichertenversorgung fehlen, wenn sie nicht im bisher gekannten Maß die Rechnungen der Krankenhäuser prüfen dür­fen. […]

Quelle: casusQuo GmbH

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