Erlösoptimierung der Krankenhäuser treibt kuriose Blüten
„Keine Kontrollen oder Konsequenzen zu befürchten“
Die COVID-19-Pandemie konfrontiert unsere gesellschaft und insbesondere das gkv-System mit nie gekannten Herausforderungen. Diesen können wir uns nur mit vereinten Kräften und einem hohen Maß an Solidarität stellen. Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist unter dieser Maßgabe entstanden und trägt diesem Gedanken Rechnung.
Nicht genug, dass das Gesetz unter dem Einfluss der Krankenhauslobby ohnehin weit über das Ziel hinausschießt: Neben einer massiven Einschränkung der mdk-Prüfquote sind zusätzlich die Strafzahlungen für falsch abrechnende Krankenhäuser vorläufig ausgesetzt worden. Gleichzeitig müssen weiterhin Krankenkassen, die bei der Prüfung auffälliger Rechnungen keine falschabrechnung feststellen können, eine Aufwandspauschale von 300 € zahlen. Darüber wurde auch im ZDF-Panorama schon stirnrunzelnd berichtet. Schließlich geht es ja gemäß Hochrechnungen um immerhin 3 Milliarden Euro, die den Krankenkassen für die Versichertenversorgung fehlen, wenn sie nicht im bisher gekannten Maß die Rechnungen der Krankenhäuser prüfen dürfen. […]
Quelle: casusQuo GmbH