Ergebnisse des Runden Tisch in Rheinland-Pfalz zur Klagewelle der Krankenkassen

Rechtanwalt Dr. Florian Wölk beleuchtet die verabschiedete gemeinsame Erklärung zwischen und Krankenhäuser

[…} Warum die Krankenhäuser nach der geltenden Rechtslage auf die verzichten sollten, wenn sie doch in der Sache vollständig obsiegen, dürfte Wunschdenken der konsensorientierten Verhandlungspartner bleiben. Letztlich sind die Massenverfahren den Krankenhäusern aufgewzungen worden, so dass auch sachlich keine Gründe zu erkennen sind, warum sie sich an den entsprechenden beteiligen sollten. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland


Siehe auch

Das könnte Dich auch interessieren …