Ergebnisse des Runden Tisch in Rheinland-Pfalz zur Klagewelle der Krankenkassen
Rechtanwalt Dr. Florian Wölk beleuchtet die verabschiedete gemeinsame Erklärung zwischen krankenkassen und Krankenhäuser
[…} Warum die Krankenhäuser nach der geltenden Rechtslage auf die kostenerstattung verzichten sollten, wenn sie doch in der Sache vollständig obsiegen, dürfte Wunschdenken der konsensorientierten Verhandlungspartner bleiben. Letztlich sind die Massenverfahren den Krankenhäusern aufgewzungen worden, so dass auch sachlich keine Gründe zu erkennen sind, warum sie sich an den entsprechenden kosten beteiligen sollten. […]Quelle: Medizinrecht Saarland
Siehe auch
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