Entschließung des Bundesrates „Kurzfristige Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorge- einrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten“

Der fordert die auf, unverzüglich einen einzubringen beziehungsweise eine Regelung zu treffen, damit die derzeit anfallenden bei den Krankenhäusern – resultierend durch die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten – im zeitnah auskömmlich gegenfinanziert werden und die Liquidität der rasch gesichert wird.

Zu diesem Zweck ist ein unterjähriger finanzieller Ausgleich für die nicht refinanzierten Kostensteigerungen für das Jahr 2022 für die Anwendungsbereiche des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPfIV) herbeizuführen. In Anlehnung an die Abschlagszahlungen auf den Erlösausgleich nach der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser ist ein unterjähriger auf die im einbezogenen Entgelte ab dem 1. Juli 2022 vorzusehen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel den Krankenhäusern verbleiben, um die Energie- und Sachkostensteigerungen im Jahr 2022 tatsächlich zu decken. Die besonderen Einrichtungen sind ebenso wie Tageskliniken einzubeziehen. […]

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