Entschädigungsvergütungen für Ärzte in der Corona-Krise nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und Schutzschirm der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Mit dem -Krankenhausentlastungsgesetz, das am 27.03. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sollen unter anderem Einbußen von niedergelassenen Ärzten wegen ausbleibenden Patienten aufgrund der -Krise abgemildert werden. Dazu wurde das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) teilweise ergänzt bzw. geändert.

Zusätzlich hat die einen Schutzschirm für Härtefälle ausgearbeitet, um unmittelbare Honorareinbußen aufgrund der Corona-Krise im Quartal 1/2020 auszugleichen. Die Ankündigung der Maßnahme erfolgte durch die Mitteilungen vom 17.03.2020 und 28.03.2020. […]

Quelle: VOELKER & Partner Rechtsanwälte

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