Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2

Die SARS-CoV2- weist in eine dynamische auf. Die von der Bundesregierung und den Bundesländern angeordneten Maßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus werden kontinuierlich an die jeweilige Situation angepasst. Der hat daher die Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: ) überprüft. Die neu gefassten Empfehlungen gelten vom 15. Januar 2021 bis zum 31. März 2021; sie stellen kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit dar.

Quelle: GKV-Spitzenverband (PDF, 52KB)

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