Einsparung von über 1,2 Mio. € in einer Krankenhausrechnung: Notwendigkeit der DRG-Abrechnungsprüfung zeigt sich erneut

Der Fall beweist aber sehr eindrücklich, dass die Rechnungslegung in Krankenhäusern keine durchläuft, die offensichtliche Falschabrechnungen erkennen und verhindern würde.

Ein Krankenhaus hatte statt des verhandelten tagesgleichen Entgelts von 340 € für eine nicht als erfasste Sonderbehandlung eines querschnittgelähmten die erstaunliche Summe von 1.202.580,00 € abgerechnet. […] „Die Notwendigkeit der DRG- wird also aus berufenem Munde bestätigt“, so - Udo Halwe.

Quelle: casusQuo GmbH

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