Einigung zur Vergütung von Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge
GKV-Spitzenverband, PKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft setzen sich für bessere Versorgung ein
Am 26. September 2024 haben der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Entscheidung zugunsten von Neugeborenen und Säuglingen getroffen. Sie einigten sich kurzfristig auf die Vergütung des Arzneimittels „Nirsevimab“, das zur Vorbeugung schwerer Infektionen durch das RS-Virus empfohlen wird.