Eine Stunde weniger Bürokratie könnte 5.700 Klinik-Vollkräfte freisetzen

Niedersachsen und NKG drängen auf Bürokratierückbaugesetz – Doppelprüfungen, parallele Datenerfassung und Dokumentationspflichten sollen reduziert werden

Eine Stunde weniger Dokumentationsaufwand pro Arbeitstag könnte in Niedersachsens Krankenhäusern rechnerisch Kapazitäten von mehr als 1.700 ärztlichen und rund 4.000 pflegerischen Vollkräften freisetzen. Gesundheitsminister Andreas Philippi und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) fordern deshalb, das von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann angekündigte Bürokratierückbaugesetz zügig umzusetzen.

Linnemann hatte beim Krankenhausgipfel am 22. September angekündigt, mit dem geplanten Gesetz unter anderem Doppelprüfungen abzubauen und Kontrollen stärker risikoorientiert auszurichten. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt diese Zielsetzung.

Drei Stunden täglich für Dokumentationsarbeiten

Nach den von Niedersachsen und der NKG verwendeten Berechnungen verbringen Ärzte und Pflegekräfte in den niedersächsischen Krankenhäusern durchschnittlich rund drei Stunden täglich mit Dokumentationsarbeiten. Die zugrunde liegende Berechnung wurde bereits 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Initiative des Landes, der NKG und der Ärztekammer Niedersachsen veröffentlicht.

Damals wurden drei Stunden Dokumentationsaufwand rechnerisch mit 5.058 von 14.110 ärztlichen Vollkräften sowie 10.920 von 32.250 Vollkräften im Pflegedienst ins Verhältnis gesetzt. Eine Verringerung um täglich eine Stunde würde demnach rechnerische Kapazitäten von mehr als 1.700 ärztlichen und rund 4.000 pflegerischen Vollkräften freisetzen. Dabei handelt es sich um eine Modellrechnung zum gebundenen Arbeitszeitvolumen und nicht um tatsächlich zusätzlich verfügbare Stellen.

Datenerfassung und Strukturprüfungen sollen einfacher werden

Philippi sieht Entlastungspotenzial insbesondere bei Antragsverfahren sowie parallelen Strukturen der Datenerfassung, Datenübermittlung und Datenaufbereitung. Auch Qualitätskontrollen, Strukturprüfungen und Meldewege könnten nach Auffassung des Landes vereinfacht werden.

Die NKG verlangt darüber hinaus eine stärkere Ausrichtung auf die Ergebnisqualität. Nicht jeder Behandlungsschritt müsse nach ihrer Auffassung kleinteilig dokumentiert und kontrolliert werden, wenn daraus kein entsprechender Nutzen für die Versorgungsqualität entstehe.

Bereits 2025 hatte die Krankenhausgesellschaft einen konkreten Forderungskatalog vorgelegt. Darin werden unter anderem parallele Berichtspflichten verschiedener Personalbemessungsinstrumente, Dokumentationsanforderungen und redundante Prüfprozesse als Ansatzpunkte genannt.

Bund kündigt risikoorientierte Kontrollen an

Der aktuelle Vorstoß knüpft damit an eine bereits seit mehreren Jahren laufende niedersächsische Initiative an. 2023 wurden erste gemeinsame Vorschläge vorgelegt, 2024 folgte ein gemeinsamer Appell an den Bund und 2025 konkretisierte die NKG ihre Forderungen.

Auf Bundesebene hat das Thema inzwischen Eingang in die angekündigten Reformvorhaben gefunden. Bundesgesundheitsminister Linnemann nennt Bürokratieabbau und Digitalisierung als Bestandteile seiner gesundheitspolitischen Agenda. Für das geplante Bürokratierückbaugesetz wurden bislang insbesondere weniger Doppelprüfungen und stärker risikoorientierte Kontrollen angekündigt.