EBM: Neue Qualitätsvorgaben zur Rhythmusimplantat-Kontrolle
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die QS-vereinbarung legt die fachlichen, apparativen und organisatorischen Voraussetzungen fest, die Ärzte erfüllen müssen, um die Leistungen bei gesetzlich krankenversicherten patienten durchführen und abrechnen zu können. Es handelt sich um die Funktionsanalyse von Herzschrittmachern, implantierbaren Kardiovertern beziehungsweise Defibrillatoren (ICD) sowie von implantierbaren Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT). Die Funktionsanalysen von ICD und CRT können auch telemedizinisch erfolgen.
Quelle: KBV