Zur Fallzusammenführung nach § 2 Abs. 2 FPV 2015 bei mehr als zwei Behandlungsfällen

L 20 KR 148/18 | , vom 19.03.

Bei der Abfrage der Reihenfolge der Partitionen von innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe erfolgenden Wiederaufnahmen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ) wird auf die Partition der unmittelbar zuvor abrechenbaren Fallpauschale abgestellt. […]

Quelle: Bayern.Recht

 

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