Zur Änderung DIMDI-FAQ Transportentfernung neurologische Komplexbehandlung (8-981 und 8-98b)

PPP Rechtsanwälte zur des
Das DIMDI hat mit der oben aufgeführten Änderung der entsprechenden entgegen der einengenden Auslegung des Bundessozialgerichts klargestellt, dass für die Bemessung der halbstündigen die Spanne zwischen Transferbeginn ausschlaggebend ist und nicht bereits der Zeitpunkt der Anforderung des Transportmittels, wie der erste Senat es festgestellt hat.  […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte

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