Zum Strukturmerkmal „halbstündige Transportentfernung“ bei neurologischer Komplexbehandlung nach den OPS 8-981 bzw. 8-98b

B 1 KR 38/17 R und B 1 KR 39/17 R | Dr. Halbe Rechtsanwälte

[…] Senat entfernt sich damit von seiner bisherigen Linie, wonach die Abrechnungsbestimmungen sowie ICD und streng nach ihrem Wortlaut auszulegen seien und das lernende -System durch seine jährliche Überarbeitung auf Fehlsteuerungen selbst zu reagieren habe. […] Schließlich ist auf der Grundlage dieses Urteils eine Welle von Rückforderungen unverjährter abgeschlossener Behandlungsfälle durch die zu befürchten […]

Quelle: Krankenhausrecht-Aktuell

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