Zu den Voraussetzungen eines Verlegungsabschlags bei einer Krankenhausrechnung

L 4 KR 215/17 | München, Urteil vom 11.04. – Kommentar PPP-Rechtsanwälte

Eine den Abschlag rechtfertigende nach § 1 Abs. 1 Satz 4 Fallpauschalenvereinbarung 2013 () liegt nur dann vor, wenn neben der der Versicherte auf Veranlassung des entlassenden Krankenhauses innerhalb von 24-Stunden vom aufnehmenden Krankenaus behandelt wird. Das Gericht setzt damit neben der zeitlichen Komponente auch ein voluntatives bzw. kognitives Element im Sinne einer aktiven, steuernden Verweisung des verlegenden Krankenhauses voraus. Danach handelt es sich um keine Verlegung, wenn der Patient ohne Kenntnis des entlassenden Krankenhauses innerhalb von 24 Stunden neu aufgenommen wird. Es fallen dann also auch keine an. […]

Quelle: PPP-Rechtsanwälte

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