Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung

Die nach § 6 für den Vereinbarungszeitraum stehen ab sofort zum zur Verfügung

Neben der detaillierten Darstellung für registrierte Nutzer des leistungsbezogenen Vergleichs werden die wesentlichen Leistungen und Kennzahlen für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Quelle: InEK

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