Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs- für den Vereinbarungszeitraum stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 31.12.).

Quelle: InEK

Das könnte Dich auch interessieren …