Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung

nach § 6 für den Vereinbarungszeitraum

Neben der detaillierten Darstellung für registrierte Nutzer des leistungsbezogenen Vergleichs werden die wesentlichen Leistungen und Kennzahlen für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.

Psych-Krankenhausvergleich zum 30.06.2020 (alle Dateien) (RAR, 922KB)

Quelle: INEK

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