Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung

Die nach § 6 für den Vereinbarungszeitraum stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 31.12.2020).

Quelle: InEK

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