Veröffentlichung der Entgeltkataloge 2021 gem. § 21 Abs. 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 07. April 2021

Gemäß § 21 Abs. 10 Satz 5 KHG und der zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der vom 07. April 2021 stellen wir Ihnen um die variablen bereinigte  Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme 2021 nach den §§ 17b und 17d KHG zur Verfügung.

Quelle: InEK

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