Vereinbarung zur Anpassung der Zuschlagsfinanzierungen für die Umsetzung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) an den DRG-Fallpauschalen-Katalog für das Jahr 2019

Aufstellung der zuschlagsrelevanten -Fallpauschalen

Die in der Anlage 1 „Regelungen zur Zuschlagsfinanzierung der Früh- und (QFR-RL)“ zu der gemäß § 9 Abs. 1a Nr. 1 zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur in Ziffer 3 genannten zuschlagsrelevanten DRG-Fallpauschalen beziehen sich auf den G-DRG-Katalog . Erstmalig für den G-DRG Katalog 2019 sind die zuschlagsrelevanten DRG-Fallpauschalen aufgrund des Wegfalls der DRG P03C anzupassen.

Quelle: DKG (PDF, 24KB)

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