Vereinbarung von Grundsätzen für die Systementwicklung 2020 gemäß § 4 Absatz 4 Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung

Die Vertragsparteien haben eine von Grundsätzen für die Systementwicklung geschlossen, die Vorgaben für die Kalkulation des G-DRG-Katalogs ohne (aG-DRG-Katalog), zur Ausgestaltung des Pflegeerlöskatalogs und zur Abrechnung der Pflegeentgelte enthält. Das Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (PDF, 49KB)

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