Unionsfraktion fragt zur Hybrid-DRG Abrechnung: Neue Verordnung ab Januar 2024

Kriterien und Datenanforderungen zur Berechnung der Hybrid-DRG

In einer Kleinen Anfrage (20/12670) beschäftigt sich die Unionsfraktion mit der neuen Hybrid-DRG-Verordnung, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium erlassen wurde, regelt die sektorengleiche Vergütung und die spezifischen Leistungen, für die diese Vergütung angewendet wird. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nach den Kriterien für die Nutzung von Daten zu ambulanten Sach- und Laborkosten bei der Berechnung der Hybrid-DRG. Ziel ist es, Klarheit über die Abrechnungsmodalitäten und die zugrunde liegenden Datenanforderungen zu erhalten.

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