SwissDRG führt außerplanmäßige Zusatzentgelte für Verbrennungsbehandlung ein
Neue Vergütungsregelungen für Schwerbrandverletzte gelten ab 2026 in spezialisierten Zentren
Die SwissDRG AG hat in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern mehrere außerplanmäßige Zusatzentgelte für die Behandlung von Verbrennungsopfern eingeführt. Die neuen Regelungen gelten nach Angaben der Organisation für das Jahr 2026 und sind im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft. Sie betreffen insbesondere Schwerverbranntenzentren und sollen die Abbildung besonders kostenintensiver Behandlungsverläufe im stationären Vergütungssystem verbessern.
Im Zuge der neuen Zusatzentgelte wurden laut SwissDRG AG auch weitere abrechnungsrelevante Dokumente aktualisiert. Dazu zählen insbesondere die Liste der hochteuren Medikamente und Substanzen für das Jahr 2026 sowie das technische Begleitblatt. Diese Anpassungen dienen der präziseren Abbildung kostenintensiver Therapieoptionen und sollen die Abrechnungs- und Dokumentationssicherheit in den betroffenen Leistungserbringern erhöhen.






