Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 4 BPflV (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – PEPP) für 2020 über das InEK Datenportal

Ab sofort können die --Anfragen nach § 6 Abs. 4 für über das an das InEK übermittelt werden.

Quelle: InEK

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