Schadensersatz bei medizinisch nicht gebotener Verlegung

| Duisburg, Entscheidung vom 14.02. – Kommentar Quaas & Partner

Das Sozialgericht Duisburg hat der klagenden Krankenkasse einen gegen ein Krankenhaus wegen einer aus medizinischer Sicht nicht erforderlichen zugesprochen. Im zugrundeliegenden Fall war ein Versicherter zunächst in einem Krankenhaus är behandelt und sodann zur – unstreitig medizinisch erforderlichen – geriatrischen Weiterbehandlung in ein anderes Krankenhaus verlegt worden. […]

Quelle: Quaas & Partner

 

 

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