Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für und Immunhämatologie (DGTI)

Die Regelungen im gemäß §17b, Absatz 1, Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sollen in folgender Weise ergänzt oder geändert werden

  • Der Zusatz 6) sollte für ZE107.01 und ZE107.02 gestrichen werden
  • ZE146 sollte – genau wie ZE 108 und ZE 147 – bei 1 Thrombozytenkonzentrat beginnen. […]

Quelle: DGTI

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