Pflexit: Krankenhausfinanzierung auf den Kopf gestellt!
Tragen die beschlossenen Änderungen der krankenhausfinanzierung, wie die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten und die Einführung von Pflegebudgets wirklich dazu bei, die bestehende Belastung von Pflegekräften zu vermindern und die pflegerische Versorgung im Krankenhaus weiter zu verbessern?
[…] So könnte es dazu kommen, dass die im G-drg-system implementierten OPS-Schlüssel der pflege wie z. B. der OPS 9-20 (hochaufwendige pflege), der OPS 9-98 (pflegebedürftigkeit), die Pflegeanteile in den Komplexkodes der Geriatrie, Neurologie und palliativmedizin gestrichen werden. Gerade beim OPS 9-20 / PKMS wäre dies nicht gesetzeskonform, da laut pflegepersonal-Stärkungsgesetz nur OPS gestrichen werden sollen, welche nicht mehr zur Vergütung benötigt werden. Der OPS 9-20 ist jedoch in vielen Bereichen bereits pflegepersonalkostenbereinigt erlösrelevant. […]Quelle: thieme-connect.com