Petition: Änderung des Fallpauschalensystems (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung vom 21.04.2018
Fallpauschalen ohne Personalkosten des ärztlichen Dienst, des Pflegedienst, des medizinisch-technischen Dienst und des Funktionsdienst
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Fallpauschalensystem (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung nicht mehr die Personalkosten des ärztlichen Dienst, des Pflegedienst, des medizinisch-technischen Dienst und des Funktionsdienst beinhaltet. Die kosten sollen nach ausreichend bemessenen Personalschlüssel in voller Höher vergütet werden. Im Fallpauschalensystem hängt die Vergütung vom jeweiligen Fall ab. Um zu bestimmen, welcher Patient welchem Fall zugeordnet wird, benötigt man Ärzte. Insbesondere ist es lohnenswert, komplizierende Nebendiagnosen aufzuspüren, weil diese eine höhere Vergütung ermöglichen. Alle anderen Personalgruppen sind Kostenfaktoren. Es ist üblich, im benchmarking zu überprüfen, ob das eigene Haus bei diesen Kosten höher liegt als der kalkulierte Durchschnitt. Durch Senkung der eigenen Kosten unter den Durchschnitt, zum Beispiel der Pflegekosten, entstehen Gewinne. […]
Quelle: Petitionen Deutscher Bundestag