Pauschalierendes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik 2019

Materialien und Kurzerläuterungen UPDATE

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) ist eine des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen worden. Hierfür wurde die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage um ein Jahr verlängert, der Einstieg in das PEPP-System ist nunmehr seit 2018 verpflichtend.

In dem Werk werden die erforderlichen Informationen für das Jahr 2019 kompakt zusammengefasst und alle relevanten Änderungen gegenüber der Vorjahresversion in einem „Manager-Update“ erläutert.

Übersicht der Inhalte:

  • Teil I: Kurzerläuterung aller wichtigen Änderungen aus medizinischer und ökonomischer Sicht
    • Anhang zu Teil I:
      • -Vereinbarung
      • Psych-Personalnachweis-Vereinbarung
      • Vereinbarung zur Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung nach § 115d Abs. 2 SGB V
      • -Dokumentationsvereinbarung
  • Teil II: (PEPPV) 2019 inkl. PEPP- 2019
  • Teil III: Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/ ( 2019)

Literatur: DKVG

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