OPS 2020: Aussetzung Prüfung Mindestmerkmale

Das hat die Liste der vorübergehend von der Prüfung ausgenommenen Mindestmerkmale bestimmter OPS-Kodes veröffentlicht.

Danach dürfen Kostenträger bei von -Fällen und COVID-19-Verdachtsfällen zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 30. Juni 2020 die ordnungsgemäße Abrechnung dieser Leistungen nicht daraufhin prüfen oder prüfen lassen, ob die in dieser Liste genannten Mindestmerkmale erfüllt sind.

Für die Erstellung der Liste wurden insbesondere die intensivmedizinischen Komplexkodes 8‑980 und 8‑98f betrachtet. Darüber hinaus wurden auch solche Bereiche berücksichtigt, die durch die für die Ausweitung intensivmedizinischer Kapazitäten erforderlichen Umstrukturierungen in den Krankenhäusern betroffen sein könnten.

Download: Liste der von der Prüfung ausgenommenen Mindestmerkmale nach § 25 Abs. 2 KHG (PDF, 190kB)

Quelle: BfArM

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