NIV-Beatmung und Entwöhnung: BSG zur Kodierung von Beatmungsstunden

 | Bundessozialgericht, vom 19.12.2017 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

[…] Die Entscheidung des macht mehr als deutlich, dass die DKR 1001h der Überarbeitung bedarf, um die medizinisch wenig sinnvolle Beschränkung der berücksichtigungsfähigen auf die eh nur schwer zu definierenden Entwöhnungsphasen zu beseitigen. Es ist weder medizinisch noch ökonomisch nachzuvollziehen, warum die Behandlung der teilweise deutlich aufwendiger zu versorgenden mit Masken-Beatmung weniger vergütet werden soll, wenn die Masken-Beatmung oft gerade mit dem Ziel erfolgt, eine invasive Beatmung zu verhindern. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland


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