Neues Zusatzentgelt für Testungen auf das Corona-Virus SARS-CoV-2

Die Bundesschiedsstelle hat nunmehr das Zusatzentgelt für Testungen auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 im festgesetzt.

Die Höhe des Zusatzentgeltes ist wie folgt differenziert ausgestaltet:

  • Für den Zeitraum vom 14.05. einschließlich 15.06.2020 beträgt es 63,00 €.
  • Für den Zeitraum ab 16.06.2020 beträgt es 52,50 €.

Bei der sind folgende wichtige Punkte zu beachten: […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

 

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