LG-Notfallmedizin in der Warteschleife!?
Update zur Leistungsgruppe Notfallmedizin im Spannungsfeld von Krankenhausreform, LOPS-Richtlinie und KHTG
Die Leistungsgruppe (LG) Notfallmedizin steht exemplarisch für die offenen Baustellen im Rahmen der Krankenhausreform – insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Obwohl sie als zentrale Voraussetzung nach § 135d SGB V gilt, um einen Standort im neuen Level-System (1n bis 3U) des Krankenhaus-Transparenzgesetzes (KHTG) als „vollwertig“ einzustufen, wird ihr Status zunehmend diffus.